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AGB – Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des Flughafenzubringers Goldshuttle Pforzheim
Abholung / Anfahrt
Die Abholung von zuhause oder Firma erfolgt mindestens 2 Stunden zuzüglich der vom Fahrer festgelegten Fahrzeit vor dem Abflug.
Der Kunde erhält den Beförderungsanspruch lediglich bei Einhaltung der im Vorfeld ausgemachten Abholzeiten.
Die Abholung am Flughafen wird ebenfalls bei der Buchung festgelegt inkl. der korrekten Flugdaten und Flugnummern, damit ein reibungsloser Transfer erfolgen kann.
Als Abholzeit am Flughafen wird die planmäßige Landezeit zzgl. Zeit am Gepäckband und Zollkontrolle festgelegt. Sobald der Fahrgast sein Gepäck erhalten hat, sollte Kontakt zum Abholer erfolgen um den genauen Abholpunkt / Abholzeit zu koordinieren. Über zusätzliche Wartezeit muss der Dienstleister informiert werden. Bei Überschreitung der ausgemachten Abholzeit durch den Fahrgast , ist jeder neu begonnene 15 Minuten Block gebührenpflichtig ( 25€ / 15 min. Block).
Die Änderung des Fluges wird von beiden Parteien verfolgt und angepasst. Sollten sich die Ankunftszeiten stark verändern muss zwischen Fluggast und Fahrer eine neue Zeit der Abholung besprochen werden, sofern sie dem Dienstleister möglich ist (durch weiter anstehende Fahrdienste).
Buchungen
Transfer
Mögliche Buchungen sind Transferleistungen zu ausgemachten Zielorten wie Flughäfen, Bahnhöfen, Busstationen, Häfen sowie vereinbarten Veranstaltungsorten.
Distanz Buchung
Bei Distanzbuchungen erfolgt eine Berechnung der Dienstleistung über die Wegstrecke multipliziert mit einem Distanzfaktor. Jegliche zusätzlich benötigte Zeit während der Fahrt, z.B. Zwischenstopp ist gebührenpflichtig und wird behandelt / berechnet wie Wartezeit.
Stundenbuchung
Stundenbuchungen beinhalten die Anzahl der Stunden, die bei der Buchung bestätigt werden. Es ist ausschließlich möglich „Extra Zeit“ in 1h Blöcken gebührenpflichtig hinzuzufügen.
Gepäck / Personen
Der Fahrgast muss zum Zeitpunkt der Buchung komplette Angaben zur Anzahl der Gepäckstücke sowie Auskunft über sperriges bzw. Übergepäck machen.
Bei der Buchung muss die Anzahl der zu befördernden Personen besprochen werden. Sollten Kinder mitfahren ist es wichtig Auskunft zu erteilen welche Kindersicherungen bzw. Sitzerhöhungen vorhanden sein müssen . Auch das Benennen von Tieren, die mit befördert werden müssen als ihre jeweilige Sicherung aus besprochen werden.
Stornierungen
Stornierungen sind kostenfrei bis 48 Stunden vor Fahrtbeginn. Sollte die Frist von 48 Stunden überschritten werden, sind 75% des ursprünglich vereinbarten Fahrpreises des Fahrgastes fällig.
Erscheint der Fahrgast nicht innerhalb der vereinbarten Abholzeit (zzgl. der besprochenen Wartezeit) am vereinbarten Abholort und ist nicht über die angegebene Telefonnummer erreichbar, so wird dies als Nichtantritt ohne Stornierung betrachtet. Der Fahrgast ist dann verpflichtet, den komplett verhandelten Preis zu entrichten.
Bezahlung / Preise
Der Beförderungspreis richtet sich nach der jeweilig angegebenen Preisliste. Der Transfer berechnet sich von einem zentralen Startpunkt ( HBF-Pforzheim ). Weitere Abholorte im weiteren Umfeld sind natürlich möglich jedoch kostenpflichtig und werden als Komplettpreis verhandelt.
Die Bezahlung erfolgt in der Regel bar an den Fahrer bei Ankunft am Zielort, wobei auch eine kontaktlose Zahlung per EC-Karte möglich ist.
Firmenkunden erhalten nach Erbringung der Dienstleistung eine Rechnung zzgl. Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen auf Rechnungen ist das Entgelt sofort nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Die Rechnung erfolgt via E-Mail, wobei ein postalischer Versand in Ausnahmefällen möglich ist.
Goldshuttle gibt im Rahmen von Werbung und Weiterempfehlungen Gutscheine aus, die nicht käuflich erworben werden können. Die Gutscheine können nur im Rahmen eines Buchungsvorganges eingelöst werden, und nicht in Bargeld ausgezahlt oder verzinst werden.
Haftung / Höhere Gewalt
Bei Ausfall, Verschiebung oder extremen Verspätungen entfällt der Beförderungsanspruch.
Bei unvorhergesehenen Ereignissen (höhere Gewalt), die nicht vom Dienstleister beeinflusst werden können, kann dieser nicht finanziell haftbar oder belangt werden sollte der Zielort nicht rechtzeitig erreicht werden. Hierzu zählen z.B Dinge wie Fahrzeugpanne, Stau oder gar Vollsperrungen. In solch einem Falle wird vor Ort über das Weiterkommen des Fahrgastes entschieden, der damit selbstverantwortlich handelt.
Wir legen größten Wert auf Ihre und unsere Sicherheit.
Personen- und Sachschäden
Für Personenschäden haftet der Zubringer nur nach der vorgeschriebenen Deckung der Haftpflicht- und Unfallversicherung. Für Sachschäden die ausschließlich bei Ankunft am Zielort festgestellt werden und nachweislich durch den Transport im Fahrzeug des Flughafenzubringers entstanden sind, erfolgt eine Haftung bis max. 300 € .
Pflichten des Nutzers und Passagiers
Es ist verboten im Fahrzeug zu rauchen.
Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist zwingend vorgeschrieben.
Das Fahrzeug ist von den Passagieren jederzeit pfleglich zu behandeln.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor die Fahrt zu beenden, sollten sich die Fahrgäste trotz Aufforderung ordnungswidrig verhalten.
Der Dienstleister kann vom Passagier Entschädigung für die notwendige Reparaturen von Schäden am Fahrzeug oder die Reinigung übersteigender Verschmutzung geltend machen, die vom Fahrgast verursacht wurden.
Wenn Sie eine Anfrage haben oder eine Buchung vornehmen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
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